In Düsseldorf war das BierBike vorübergehend verboten, in Mainz nimmt das Gefährt hingegen sogar am Rosenmontagszug teil. Die Verpflegung für die Zugstecke dürfe in diesem Fall wohl gesichert sein.
Schon manch einer wird sich über den Anblick des merkwürdigen Gefährts gewundert haben, wenn im Sommer vorzugsweise junge Männer biertrinkend durch die Mainzer Innenstadt radeln. Die BierBike GmbH besitzt inzwischen 50 Fahrzeuge und bietet die etwas andere Form der Stadtrundfahrt neben Mainz noch in 35 anderen deutschen Städten an. In Mainz soll das BierBike am Rosenmontagszug teilnehmen und auch für andere Fastnachtsumzüge während der Kampagne kann es gebucht werden.
„Wildpinkelei“ ist auch in der Fastnachtszeit verboten
Der offensichtliche Alkoholgenuss während der Teilnahme am Straßenverkehr beschäftigt allerdings auch die Gerichte. In Düsseldorf war das BierBike vorübergehend von der Bildfläche verschwunden, da das Verwaltungsgericht die Radler im Oktober vergangenen Jahres gestoppt hatte. Doch die Betreiber gingen in die nächste Instanz und bis zu einer Urteilsverkündung durch das Oberverwaltungsgericht Münster darf das BierBike auch in Düsseldorf wieder rollen. Bis dahin wird das Ordnungsamt nur eingreifen, wenn die Passagiere auffällig werden. „Wildpinkelei“ und „aufdringliches Gröhlen“ sind daher im BierBike-Kodex auch ausdrücklich untersagt.