Beim traditionellen Auftakt der Kampagne am 11. November wird auf dem Mainzer Schillerplatz jedes Jahr das so genannte Närrische Grundgesetz der Mainzer Fastnacht verlesen. Diese Regeln sollen helfen, das größte Volksfest der Stadt zu erhalten.
Jedes Jahr am 11. November wird das Närrische Grundgesetz der Mainzer Fastnacht auf dem Schillerplatz verlesen. Über den Sinn klärt die Präambel auf: „Unsere goldige Mainzer Fastnacht soll für alle nachfolgenden Generationen und für alle vorausgegangenen Generationen als das schönste, größte und auch älteste Volksfest erhalten bleiben.“ Die ersten Artikel dürften wohl jedermann bekannt vorkommen. „Die Würde eines jeden Narren ist unantastbar.“ oder „Jeder Narr ist frei.“ Denn in der fünften Jahreszeit gilt – ebenso wie im „echten Leben“ – dass die eigene Freiheit dort endet, wo die des anderen anfängt.
Alkohol und die Mainzer Fastnacht
Gerade bei jüngeren Narren scheint Artikel 4 in Vergessenheit geraten zu sein. Denn dort heißt es: „Jeder Narr und jede Närrin sollen ihre Fröhlichkeit nicht im Alkohol, sondern im gemeinsamen erleben finden. Gelobt sei jeder Narr, der auch im nüchternen Zustand närrisch ist. – Prost!“ In Anbetracht der zahlreichen „Alkoholleichen“ die insbesondere den Rosenmontagszug jedes Jahr begleiten, sollte das Grundgesetz vielleicht zusätzlich in den Tagen der Straßenfastnacht verbreitet werden. Gänzlich auf Alkohol verzichten muss der gute Narr aber natürlich nicht. Denn dem Nationalgericht „Weck – Worscht – Woi“ ist der achte Artikel des Grundgesetzes gewidmet. Doch: „wir trinken nicht mehr als unser Portemonnaie verträgt.“ Es lebe die Fastnacht. Helau!