Karneval: Feiern ohne Reue

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Personenschäden können teuer werden, Privathaftpflicht und Veranstalterhaftpflicht schützen vor finanziellen Folgen.

Der Karneval steuert derzeit auf seinen Höhepunkt zu. Feierfreudige genießen die fünfte Jahreszeit in vollen Zügen. Auf den Straßen wird fröhlich und ausgelassen gefeiert. Kehrseite des närrischen Treibens sind gestohlene Mäntel und Jacken, beschädigte Autos oder Schnittverletzungen durch zerbrochenes Glas. Hinzu kommen alkoholbedingte Stürze, handfeste Streitigkeiten oder sogar Brandunfälle in überfüllten Bars.

Natürlich alles keine Absicht – trotzdem haftet man als Schadenverursacher. Gerade bei Personenschäden können extrem hohe Kosten entstehen, etwa für monatelange Reha-Aufenthalte oder Berufsunfähigkeit des Geschädigten. Kaum jemand kann solche Schäden, die schnell Millionenhöhe erreichen können, aus der eigenen Tasche bezahlen. Für solche Fälle ist eine private Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Christian Bungartz, Haftpflichtexperte der Gothaer Versicherung, erklärt, wann die Privathaftpflicht den Schaden übernimmt: „Grundsätzlich springt bei der Übernahme der finanziellen Folgen die Haftpflichtversicherung ein, wenn es durch unvorsichtiges Handeln oder leichte Fahrlässigkeit zu Personen- und Sachschäden kommt“.

Auch Veranstalter von Karnevalsumzügen sollten sich absichern. Geworfene Süßigkeiten können zu Kopfverletzungen führen, Feiernde unter die Räder eines Festwagens geraten. Bungartz rät deshalb: „Die Veranstalter der Rosenmontagsumzüge sollten rechtzeitig eine Veranstalter-Haftpflicht abschließen. Es ist einfach bei einer solchen Massenveranstaltung nicht immer möglich, darauf zu achten, dass es keine Sach- oder Personenschäden gibt. Mit einer Vereinshaftpflicht- oder eine Gruppen-Unfallversicherung stehen auch die mitwirkenden Personen eines Karnevalsumzuges auf der sicheren Seite.“

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