Um den Vereinen in Rheinland-Pfalz vor der neuen Fastnachts- und Karnevalssaison Unterstützung zu bieten, haben das Innenministerium und der Bund Deutscher Karneval (BDK) drei Foren ins Leben gerufen. Diese Foren dienen als Plattform für Vertreter der Vereine, um Fragen zu behördlichen Auflagen zu stellen und rechtliche Unsicherheiten zu klären. Ziel dieser Foren ist es, den Vereinen Ängste zu nehmen und ihnen bei der Planung und Organisation ihrer Umzüge zur Seite zu stehen.
Viele schöne Umzüge in kommender Session erwartet
Der BDK-Präsident Karl-Ludwig Fess äußerte sich optimistisch über die Situation der Vereine, die in der vergangenen Session ihre Umzüge absagen mussten. Nach Gesprächen mit ihnen ist er zuversichtlich, dass sie nun wieder in der Planung sind und es in der kommenden Session viele schöne Umzüge geben wird. Fess betonte die positive Entwicklung und den Mut der Vereine, sich trotz der Herausforderungen erneut zu engagieren.
Der im April 2021 in Kraft getretene Paragraf 26 des POG betrifft die Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien. Einige Veranstalter sind besorgt, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen zu strengeren Auflagen und höheren Kosten für Sicherheitskonzepte führen könnte. Diese Ängste könnten die Planung und Durchführung von Veranstaltungen beeinflussen.
Ein wichtiger Bestandteil der Planung von öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel ist die Erstellung eines umfassenden Sicherheitskonzepts. Dieses Konzept enthält verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Zugwagen sowie zur Platzierung von Absperrungen an neuralgischen Punkten. Das Ziel ist es, mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu minimieren, um eine sichere und reibungslose Durchführung der Veranstaltung zu ermöglichen.
Die neuen Regelungen zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel haben in der Corona-Pandemie zunächst an Bedeutung verloren, sind aber mit der aktuellen Entwicklung wieder relevant geworden. Das Innenministerium hat festgestellt, dass der Paragraf 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vor Ort teilweise Probleme bereitet hat. Insbesondere bei der Genehmigung von Sicherheitskonzepten sind einige Kommunen sehr streng vorgegangen, was zu einer Debatte geführt hat. Um Vereine bei der Planung von Umzügen zu unterstützen, wurden Foren eingerichtet, in denen Fragen zu Auflagen geklärt und rechtliche Unsicherheiten beseitigt werden können.
Die Kommunen waren bestrebt, sich bei der Genehmigung der Sicherheitskonzepte umfassend abzusichern und gingen deshalb besonders streng vor. Dadurch wurden die Auflagen rigider und die Kosten stiegen, was einigen Vereinen nicht mehr möglich war zu stemmen.
Die finanziellen Belastungen, die mit den Sicherheitsvorschriften und Auflagen für Fastnachts- und Karnevalsumzüge einhergehen, sind für viele ehrenamtlich tätige Vereine eine große Herausforderung. Diese Vereine verfügen oft über begrenzte finanzielle Mittel und können die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen und Auflagen nur schwer stemmen. Die Vereine müssen daher alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und möglicherweise Sponsoren oder Fördermittel in Anspruch nehmen, um die Umzüge trotz dieser finanziellen Herausforderungen durchführen zu können.
Die Foren bieten den Vereinen eine wertvolle Möglichkeit, direkt mit den Behörden, darunter das Verkehrsministerium und die Polizei, in Kontakt zu treten. Ihr Hauptziel besteht darin, die Irritationen und Missverständnisse zu vermeiden, die in der vergangenen Session auftraten. Durch den offenen Austausch können Vereine ihre Anliegen und Fragen bezüglich Auflagen und rechtlicher Unsicherheiten klären. Dies fördert eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Vereinen und den Behörden, um strukturierte und sichere Umzüge zu ermöglichen.
Die Foren, die in Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Bund Deutscher Karneval ins Leben gerufen wurden, haben das Ziel, den Vereinen in Rheinland-Pfalz eine gezielte Information und Beratung zu bieten. Im Fokus steht dabei die Planung und Durchführung von kleinen und mittleren traditionellen Umzügen im Jahr 2024. Durch den Austausch zwischen Vereinen und Behörden sollen Ängste abgebaut, rechtliche Unsicherheiten geklärt und die Strukturierung, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit der Umzüge gewährleistet werden.
Seit September haben das Innenministerium, die Kommunal-Akademie und die Hochschule der Polizei in Rheinland-Pfalz eine Reihe von Regionalforen zum Thema Veranstaltungssicherheit veranstaltet. Diese Foren waren gezielt für Führungskräfte von Ordnungsbehörden, Polizeidirektionen und Führungsstäben konzipiert. In den Foren wurden relevante Themen wie Sicherheitsbestimmungen, Risikobewertung und -management, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden behandelt. Ziel war es, die Sicherheit von Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz zu verbessern und einheitliche Standards zu etablieren.
Die Foren zum Thema Veranstaltungssicherheit zielen darauf ab, eine goldene Mitte zwischen Sicherheit und ehrenamtlichem Engagement zu finden. Dabei sollen Lösungen erarbeitet werden, die sowohl den Schutz der Teilnehmer als auch die finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten der Vereine berücksichtigen. Das Ziel ist es, Umzüge strukturiert, nachvollziehbar und sicher durchzuführen, ohne dabei das ehrenamtliche Engagement zu überlasten.
BDK-Präsident Fess äußerte seine Zuversicht und betonte die Verantwortung der Politik, den Karneval als immaterielles Kulturerbe zu bewahren. Der Karneval habe eine lange Tradition und spiele eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Kultur und Identität vieler Menschen. Daher sei es von großer Bedeutung, seine Vielfalt und Tradition zu schützen und zu fördern. Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis unterstreiche die Bedeutung des Karnevals als kulturelles Erbe.
Olav Kullak, Zugmarschall und Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Koblenzer Karneval (AKK), weist darauf hin, dass absolute Sicherheit bei Karnevalsveranstaltungen nicht erreichbar ist. Dennoch unterstreicht er die Notwendigkeit eines engen Austauschs zwischen Vereinen und Ordnungsbehörden, um potenzielle Risiken zu minimieren. Kullak ist zuversichtlich, dass der ehrenamtliche Karneval trotz der Auflagen weiterhin erfolgreich stattfinden wird und setzt auf eine kooperative Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure.
Der Verband der Rheinischen Karnevals-Korporationen (RKK) hat Kritik an den Foren geäußert, da er in die Planung nicht einbezogen wurde, obwohl er auf die Probleme hingewiesen hat. Der RKK sieht das Vorgehen des Innenministeriums als einen Affront gegenüber seiner Organisation und bedauert, dass keine Informationsveranstaltung unter Beteiligung aller Dachverbände stattfinden konnte. Der RKK hatte bereits frühzeitig das Thema auf die Agenda gebracht und erwartet eine angemessene Berücksichtigung seiner Anliegen.
RKK-Präsident Hans Mayer wirft dem Innenministerium ein „regelrechten Affront“ vor und kritisiert das Vorgehen stark. Obwohl die RKK das Thema auf die Agenda gebracht hat, wurde sie nicht zu einem Treffen zwischen dem Innenministerium und den BDK-Landesverbänden eingeladen. Mayer empfindet dies als respektlos und inakzeptabel, da die RKK aktiv an der Diskussion beteiligt war und eine wichtige Rolle in Bezug auf die Thematik einnimmt.
Der BDK-Vertreter Fess stellt klar, dass die Rheinische Karnevals-Korporationen (RKK) bei einem ersten Treffen im Innenministerium anwesend waren. Zu dieser Zeit habe das Innenministerium die Bereitschaft signalisiert, jederzeit auf die RKK zuzukommen. Der BDK habe daraufhin die Foren ins Leben gerufen, um den Vereinen in Rheinland-Pfalz eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und Beratung zu bieten. Ziel ist es, den Dialog zwischen den Vereinen und den Behörden zu fördern und offene Fragen zu klären.
Nachdem der Bund Deutscher Karneval (BDK) das Angebot des Innenministeriums angenommen hatte, wurden die Foren ins Leben gerufen. Gleichzeitig veranstaltete die Rheinische Karnevals-Kooperation (RKK) Informationsveranstaltungen für Vereine, bei denen ein erfahrener Verwaltungsrechtler, der aktiv an der Gestaltung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) mitgewirkt hatte, als fachkundiger Referent fungierte. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Vereine in Rheinland-Pfalz ihre Umzüge strukturiert, nachvollziehbar und sicher planen und durchführen können.
Das Innenministerium drückt sein Bedauern darüber aus, dass die Rheinische Karnevals-Kooperation (RKK) keine ähnliche Initiative ergriffen hat und dass keine Informationsveranstaltung mit allen Dachverbänden stattfinden konnte. Es wird darauf hingewiesen, dass eine solche Veranstaltung wünschenswert gewesen wäre, um den Informationsaustausch zwischen den Vereinen und Behörden zu verbessern und wichtige Fragen und Anliegen zu klären. Das Innenministerium unterstreicht die Bedeutung einer ganzheitlichen Zusammenarbeit und betont, dass eine umfassende Beteiligung aller Dachverbände in Zukunft angestrebt wird, um den Karneval als immaterielles Kulturerbe zu bewahren und die Vereine bestmöglich zu unterstützen.
Die Foren stellen eine wertvolle Ressource für die Vereine in Rheinland-Pfalz dar, indem sie ihnen eine umfassende Unterstützung und Beratung bieten. Durch den Austausch mit Experten können Ängste abgebaut und rechtliche Unsicherheiten geklärt werden, was den Vereinen bei der Planung von Umzügen zugutekommt. Zudem fördern die Foren den Dialog zwischen den Vereinen und den Behörden, um eine reibungslose Zusammenarbeit und eine sichere Durchführung der Veranstaltungen zu gewährleisten.
Die Foren dienen dazu, den Umzug während des Karnevals in Rheinland-Pfalz gut zu organisieren, transparent zu gestalten und sicher durchzuführen, ohne die ehrenamtlich engagierten Vereine zu überlasten. Der intensive Austausch zwischen den Vereinen und den zuständigen Behörden ermöglicht es, Fragen zu klären und rechtliche Unsicherheiten aus dem Weg zu räumen. Das Hauptziel besteht darin, den Karneval als immaterielles Kulturerbe zu schützen und den Vereinen eine Perspektive für die kommende Session zu geben.