Nicht nur in Kindergärten und Schulen entlang des Rheins finden in den kommenden Tagen Fastnachtfeiern statt. auch viele Firmen nutzen die Gelegenheit, etwas für das Betriebsklima zu tun.
Der Austausch mit den Kollegen in entspannter Atmosphäre, abseits des üblichen hektischen Arbeitsalltags fördert das Betriebsklima und die interne Kommunikation. „Und genau das ist der Hintergrund, warum solche Veranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen können“, so Ludger Lohmer, Jurist bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Doch die Betriebsfeiern müssen bestimmte Kriterien erfüllen, damit der Versicherungsschutz greift.
betriebliche Fastnachtsfeier: Wann ist die Betriebsfeier versichert?
Eine betriebliche Fastnachtsfeier – und der Hin- und Rückweg – sind von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, wenn sie allen Mitarbeitern eines Unternehmens offen steht. Ziel der Veranstaltung muss darüber hinaus sein, die betriebliche Gemeinschaft zu stärken. Aus diesem Grund sollte auch der Unternehmer selbst oder ein von ihm bestimmter Vertreter anwesend sein. Der Versicherungsschutz betrifft allerdings nur die Angestellten selbst, nicht ihre Angehörigen oder Gäste des Unternehmens. Wer einen Unfall durch übermäßigen Alkoholkonsum selbst verschuldet, darf jedoch nicht darauf hoffen, dass dieser als Arbeitsunfall gewertet wird.