Wie unbedenklich ist Karneval mit all den Schadstoffen in Schminke, Krapfen und Kostümen?

0

Schadstoffe an Fastnacht: Verbraucherschutzministerium testet Produkte auf ihre Sicherheit. Die beliebte Karnevalszeit steht wieder vor der Tür und viele Menschen freuen sich auf das bunte Treiben. Doch die ausgelassenen Feiern bergen auch Risiken, wenn die verwendeten Produkte gesundheitsschädliche Schadstoffe enthalten. Das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg hat deshalb Produktkontrollen durchgeführt, um die Sicherheit von Schminke, Kostümen, Berlinern und weiteren Fastnachtsutensilien zu überprüfen.

Gesundheitsgefahr im Faschingsgebäck: Acrylamid in 40% der getesteten Berliner, Kreppel, Krapfen und Fasnetsküchle

Fastnachtsgebäck unter der Lupe: Wie gesundheitsschädlich sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle? (Foto: AdobeStock - photocrew 101920887)

Fastnachtsgebäck unter der Lupe: Wie gesundheitsschädlich sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle? (Foto: AdobeStock – photocrew 101920887)

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat Faschingsgebäck wie Fasnetsküchle, Berliner und Quarkbällchen auf Acrylamid untersucht. Das Ergebnis: In vielen Produkten wurde die als wahrscheinlich krebserregend eingestufte Substanz nachgewiesen. Wie können Verbraucher sich vor der Aufnahme von Acrylamid schützen?

Der Verbraucherschutzminister Baden-Württembergs gab Entwarnung für frittiertes Hefegebäck in Bezug auf Acrylamid, einer als wahrscheinlich krebserregend eingestuften Kontaminante. Das ergaben die Ergebnisse von Produktkontrollen zur Fastnacht 2022, bei denen 40 Prozent der Proben von Berlinern und ähnlichen Produkten Acrylamid enthielten.

Die Messungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart haben ergeben, dass die Belastung von Faschingsgebäck mit Acrylamid in den letzten Jahren deutlich gesunken ist. Der durchschnittliche Gehalt in den Proben lag bei lediglich 10 µg/kg, was weit unter dem EU-weiten Grenzwert von 300 µg/kg liegt.

Die Experten des CVUA Stuttgart empfehlen Verbrauchern, bei der Zubereitung von frittiertem Hefegebäck darauf zu achten, dass das Frittierfett frisch und frei von Krümeln ist und nicht über 175 °C erhitzt wird.

Der Minister betonte, dass die Ergebnisse der Untersuchungen zu trans-Fettsäuren bei Gebäcken ähnlich positiv seien. Im vergangenen Jahr hätten alle 37 Proben, die von den CVUAs Stuttgart und Freiburg untersucht wurden, den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent bezogen auf den Fettanteil unterschritten. Die aktuellen Untersuchungen seien noch im Gange, aber bisher seien alle Ergebnisse unauffällig.

Alkoholfreie Getränke sind eine gute Alternative, aber wie viel Alkohol enthalten sie wirklich?

Alkoholfreie Getränke müssen den Alkoholgehalt von 0,5 Volumenprozent einhalten, um als solche deklariert werden zu können. (Foto: AdobeStock - Davide Angelini 570233392)

Alkoholfreie Getränke müssen den Alkoholgehalt von 0,5 Volumenprozent einhalten, um als solche deklariert werden zu können. (Foto: AdobeStock – Davide Angelini 570233392)

Die Zeiten, in denen man ausschließlich mit alkoholischen Getränken anstieß, sind vorbei. Immer mehr Menschen greifen auf alkoholfreien Sekt zurück. Dieser wird auf Basis von alkoholfreiem Wein hergestellt, teilweise auch aromatisiert und schäumend. Um den Alkoholgehalt zu überprüfen, wurden 58 Proben aus dem Jahr 2022 analysiert. Das Ergebnis: Keines der als „alkoholfrei“ deklarierten Getränke überschritt die festgelegte Grenze von 0,5 Volumenprozent. Mehr als zwei Drittel der Proben enthielten sogar weniger als 0,1 Volumenprozent Alkohol.

Wie gelangen karzinogene Substanzen in Fastnachtsperücken? Das Beispiel von 4-Methyl-m-Phenylendiamin.

Faschingskostüme sollen Spaß machen und bunt sein – aber nicht auf Kosten der Gesundheit. Die Regulierungsbehörden prüfen daher nicht nur verbotene Farbstoffe, sondern auch potenziell sensibilisierende Stoffe. Im Jahr 2022 wurden bei einigen untersuchten Proben jedoch nicht alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten.

Eine kürzlich durchgeführte Untersuchung hat gezeigt, dass eine rote Perücke einen gefährlich hohen Gehalt an 4-Methyl-m-Phenylendiamin enthält. Dieser Stoff gilt als krebserregend und genotoxisch und stellt daher ein erhebliches Gesundheitsrisiko für den Verbraucher dar. Besonders beunruhigend ist, dass in sieben von 20 untersuchten Proben sensibilisierend wirkendes 1,4-Phenylendiamin nachgewiesen wurde, das oft in saisonalen Produkten wie Faschingskostümen vorkommt.

Die Bezeichnung „sensibilisierend wirkend“ beschreibt die Fähigkeit eines Stoffs oder einer Substanz, die Empfindlichkeit des Körpers gegenüber bestimmten Allergenen zu erhöhen. Dies geschieht durch die Auslösung von Immunreaktionen, die bei wiederholter Exposition gegenüber dem sensibilisierenden Stoff zu allergischen Reaktionen führen können. Ein Beispiel für eine solche Substanz ist Latex, das bei manchen Menschen zu allergischen Reaktionen führen kann, wenn sie mit ihm in Kontakt kommen.

Phenylendiamine stellen eine giftige Substanzgruppe dar, die schwere allergische Hautreaktionen auslösen können. Auch als Blutgifte können sie durch ihre Ähnlichkeit zu Anilin zu Zyanose und Leberschäden führen. In ihrer kristallinen Form sind sie farblos, jedoch neigen sie bei Luftkontakt zur Dunkelfärbung. Ihre Löslichkeit ist teilweise in Wasser, jedoch lösen sie sich leicht in Alkohol und Ether.

Auch wenn es noch keine gesetzlichen Vorschriften gibt, hat der Hersteller die Verantwortung dafür zu sorgen, dass bei der Produktion solcher Produkte keine gesundheitsschädlichen Stoffe verwendet oder enthalten sind. Dies betonte der Verbraucherschutzminister.

Damit Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie beim Tragen von Faschingskostümen vermeiden, direkt mit Ihrer Haut in Kontakt zu kommen. Es empfiehlt sich, ein T-Shirt und eine Strumpfhose darunter zu tragen, um eine Schutzschicht zu bilden.

Schädliche Inhaltsstoffe in Karnevalsdekorationen

Bei jeder Faschingsparty dürfen auch farbenfrohe Servietten und Luftballons nicht fehlen. Doch die Ergebnisse einer umfangreichen Untersuchung des CVUA Stuttgart zeigen, dass Vorsicht geboten ist. In den letzten beiden Jahren wurden Servietten auf ihre Farblässigkeit und unerwünschte Stoffe wie Bisphenole, Chlorpropanole und Photoinitiatoren untersucht. Leider mussten insgesamt 12 Servietten beanstandet werden, da sie entweder unerwünschte Stoffe freisetzten oder ihre Farbe ausblutete. Obwohl keine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht, sollten Verbraucher auf Servietten zurückgreifen, die unter Einhaltung des Standes der Technik produziert wurden.

Jedes Jahr werden Luftballons auf ihre Inhaltsstoffe untersucht, insbesondere auf Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe, die als krebserregend eingestuft werden. Drei von acht Proben, die nach der letzten Faschingssaison untersucht wurden, zeigten Werte nahe am oder über dem Grenzwert. Diese Ergebnisse bekräftigen die Notwendigkeit, das Thema Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe weiterhin im Fokus der Untersuchungen zu halten.

Gefährliche Stoffe in Fastnachts-Schminke: Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Substanzen in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B.

Bunte Schminkstifte und kunstvolle Gesichtsbemalungen gehören zur Faschingszeit wie Kamelle zum Karneval. Doch wie sicher sind die Farben? Das Ministerium hat im letzten Jahr 31 Packungen mit Schminkstiften und Schminksets auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe untersucht und kommt zu einem vorläufig positiven Ergebnis.

Tiger-Schminke mit 2-Naphthol: ein potenzielles Gesundheitsrisiko

Die Verwendung von Schminke ist ein fester Bestandteil des Karnevals, doch Verbraucher müssen darauf achten, dass die verwendeten Produkte keine schädlichen Stoffe enthalten. Im letzten Jahr wurden mehrere Produkte auf ihre Zusammensetzung hin untersucht und es wurden bedenkliche Stoffe gefunden. In einer Probe von Tiger-Schminke wurde der verbotene Stoff 2-Naphthol nachgewiesen, während bei einem anderen Schminkset ein nicht zugelassener Farbstoff verwendet wurde. Verbraucher sollten daher darauf achten, dass sie nur Schminke verwenden, die offiziell zugelassen und als sicher eingestuft ist. Denn während die meisten Faschingsschminken sicher sind, gibt es immer wieder Produkte, die unerwünschte Stoffe enthalten.

2-Naphthol ist ein chemischer Stoff, der als stark toxisch und krebserregend eingestuft wird. Bei der Einwirkung auf den menschlichen Körper kann es zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen kommen. Die lokale Gabe von 2-Naphthol-haltigen Salben kann beispielsweise tödlich verlaufen. Die Schädigungen des Urogenitaltrakts, des Gastrointestinalbereichs und des Nervensystems sowie die Reizungen der Haut und Schleimhaut sind nur einige der Folgen einer chronischen Einwirkung von 2-Naphthol beim Menschen. Infolgedessen wird empfohlen, den Kontakt mit diesem Stoff zu vermeiden und sicherzustellen, dass er nicht in kosmetischen Produkten oder anderen Verbraucherprodukten verwendet wird.

Neon-Pink-Schminkstift mit Rhodamin B: möglicherweise erbgutverändernd und krebserregend

Ein Set mit neonfarbenen Schminkstiften wurde untersucht und es wurde festgestellt, dass in der pinken Farbe der verbotene rote Farbstoff Rhodamin B enthalten ist. Diese Substanz wurde bereits 2005 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als potenziell erbgutverändernd und krebserregend eingestuft. Da die Anwendung dieser Schminkstifte am Auge vorhersehbar ist, besteht ein erhöhtes Risiko für unerwünschte gesundheitliche Auswirkungen bei Verwendung dieser Schminke.

Wenn Sie planen, Schminke aufzutragen, um Ihr Aussehen zu verbessern, sollten Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Haut angemessen vorbereiten. Eine der besten Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass Sie die Schminke später leicht entfernen können, ist die Verwendung einer fetthaltigen Creme vor dem Schminken. Diese Creme schafft eine Barriere zwischen der Schminke und Ihrer Haut und ermöglicht es Ihnen, die Farben später leichter abzuwaschen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie alle Anweisungen auf der Verpackung befolgen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Quellen

Lassen Sie eine Antwort hier